Projekte für Kloten

Am Samstag, 11. Juni 2022 findet auf dem Stadtplatz Kloten der Projektwettbewerb an der vierten Landsgemeinde Kloten statt. Mit dieser urschweizerischen Form der direkten Stimmabgabe werden Projekte aus Kloten für Kloten gesucht. Sie ist die Gelegenheit, konkrete Vorschläge aus der Bevölkerung zu diskutieren und darüber abzustimmen – und abstimmen dürfen alle, denen Kloten am Herzen liegt.

Innovative Ideen und engagierte Köpfe sind gefragt. Menschen, die in Kloten wohnen oder arbeiten, unabhängig von ihrem Alter oder ihrer Herkunft, reichen Projekte ein, die der Landsgemeinde Kloten zur Abstimmung vorgelegt werden. Die Siegesprojekte erhalten einmalig finanzielle und administrative Unterstützung, um die Pläne innert einem Jahr zu realisieren. Dafür stehen insgesamt 20 000 Franken zur Verfügung, mit denen sich etwas bewegen lässt!

Die Landsgemeinde Kloten will und kann die politischen Behörden nicht ersetzen, sondern auf eine sehr praktische, direkte und bevölkerungsnahe Art ergänzen.

Getragen und organisiert wird der Projektwettbewerb an der Landsgemeinde vom «Verein Landsgemeinde Kloten». Der Stadtrat unterstützt den Verein, weil mit der Landsgemeinde ein zentrales Ziel der Strategie Kloten2030 umgesetzt wird, nämlich die Identifikation mit Kloten zu stärken und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu erhöhen.

Ausschreibung

Der Projektwettbewerb 2022 der Landsgemeinde Kloten wird öffentlich ausgeschrieben. Eingereicht werden sollen innovative Ideen, Projekte oder Konzepte, die in Kloten verwirklicht werden können.

Teilnahmebedingungen

Am Wettbewerb beteiligen können sich alle Einzelpersonen oder Gruppen, welche in Kloten wohnen, arbeiten, ansässig sind oder sonst einen Bezug zu Kloten haben.

  • Die Realisation des Projektes muss für Kloten vorgesehen sein und in Kloten umgesetzt werden.
  • Die Initiant:innen müssen bereit sein, das Projekt auch umzusetzen.
  • Das Projekt muss der Allgemeinheit dienen.
  • Das Projekt muss innerhalb von 12 Monaten umgesetzt und abgeschlossen sein oder auf den institutionalisierten politischen Weg geschickt werden via parlamentarischem Vorstoss.

Die Teilnahme ist unentgeltlich.

Einreichung der Wettbewerbsbeiträge

Die Frist zur Einreichung der Wettbewerbsbeiträge beginnt am Dienstag, 1. März 2022 und endet am Mittwoch, 20. April 2022 (via Eingabe-Tool auf landsgemeinde-kloten.ch).

Der Vorstand der Landsgemeinde Kloten behält sich vor, Projekteingaben ohne Angabe von Gründen abzuweisen.

Online Voting

Die durch das Tool eingegangen Projektideen werden vor ihrer Veröffentlichung auf der Website geprüft, um offensichtlich nicht ernstgemeinte, aber auch rassistische, sexistische o.ä. Inhalte zu verhindern. Die freigeschalteten Projektideen werden dann im öffentlichen online Voting evaluiert. Die acht meistgewerteten Projektideen werden an der Landsgemeinde von den Initiant:innen vorgestellt, beurteilt und prämiert. Sollte ein:e Kandidat:in zur Teilnahme an der Landsgemeinde verhindert sein, bzw. von einer Teilnahme Abstand nehmen, so wird der:die Nächstplatzierte des Online Votings nachnominiert.

Abstimmung an der Landsgemeinde

Die effektive Beurteilung und Auszeichnung der Ideen, Projekte oder Konzepte kommt der Landsgemeinde Kloten zu. Diese findet am Samstag, 11. Juni 2022 auf dem Stadtplatz in Kloten statt und ist öffentlich für alle Klotener Einwohner:innen, Menschen, die hier arbeiten oder sonst einen Bezug zur Stadt haben. Sie wird vom Verein Landsgemeinde Kloten organisiert und durchgeführt.

Die Teilnehmer:innen, deren Projektidee zu den “Top-Acht” gewählt worden sind, sind für die Präsentation ihrer Idee, ihres Projekts oder Konzepts an der Landsgemeinde nach Absprache mit dem Vorstand selber verantwortlich. Sie erhalten die Möglichkeit, ihre Idee, ihr Projekt oder ihr Konzept in einer kurzen Präsentation vorzustellen.

Preise

Die einmalige Gesamtpreissumme für den Projektwettbewerb an der Landsgemeinde Kloten am 11. Juni 2022 beträgt maximal CHF 20 000.–.

Die Gesamtpreissumme wird unter den drei erstrangierten Projekten nach folgendem Schlüssel aufgeteilt:
1. Rang: 10 000.–, 2. Rang: 6000.–, 3. Rang: 4000.–.

An der Landsgemeinde 2022 wird zudem ein VBG-Mobilitätspreis vergeben, der mit 3000.- dotiert ist. 

Projektumsetzung

Das Projekt muss innerhalb eines Jahres umgesetzt werden, ansonsten verfällt der Anspruch auf die Preissumme. Verantwortlich für die Umsetzung sind die Initiant:innen. Es kann eine Zusammenarbeit mit entsprechenden Organisationseinheiten der Stadt Kloten,  allenfalls einem Mitglied des Vorstandes und weiteren lokalen Institutionen stattfinden.

Die eigene Arbeitsleistung und die Projektleitung der Initiant:innen vor und während der Umsetzung werden nicht entschädigt. Die Preissumme steht nur für das Projekt selber zur Verfügung und wird gegen Ausgabenbelege durch den Verein Landsgemeinde Kloten ausbezahlt.

Publikation

Alle zugelassenen Projektideen werden publiziert. Zudem können sie dem Stadtrat und der Verwaltung bei der Gestaltung der Arbeit als Input dienen.

Verfahren

Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt.

Der Verein hat und nimmt keinen Einfluss auf den Inhalt und die Realisierung der Ideen, Projekte oder Konzepte. Der Verein übernimmt keine Haftung und jeglicher Schadenersatz wird ausdrücklich wegbedungen. Der Rechtsweg ist für diesen Wettbewerb ausgeschlossen, insbesondere für den Preisentscheid der Landsgemeinde Kloten.

Der Verein Landsgemeinde Kloten kann bei der Umsetzung des Siegesprojektes beratend und informativ unterstützend zur Seite stehen und kann die Reglement konforme Einsetzung des Preisgeldes überwachen. In keinem Fall wird der Verein die Projekte selbst realisieren.

Mit der Einreichung eines Projektes bestätigt der:die Bewerber:in, die Bedingungen für die Teilnahme zur Kenntnis genommen zu haben, und erklärt sich damit einverstanden.

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